Für den Zeitraum August – September 2023 berücksichtige die Vorinstanz allerdings bereits Hypothekarzinsen und Nebenkosten von Fr. 3'638.00 (angefochtener Entscheid E. 4.4.2). Insgesamt sind somit unter diesem Titel zusätzlich bereits geleistete Unterhaltszahlungen von Fr. 5'380.60 anzurechnen (Fr. 3'462.20 + Fr. 1'607.00 + Fr. 1'832.45 + Fr. 2'116.95 ./. Fr. 3'638.00).