Nach Deckung der familienrechtlichen Existenzminima aller Familienmitglieder verbleibt somit ein Überschuss von Fr. 1'180.00 (Fr. 10'555.00 ./. Fr. 4'305.00 ./. Fr. 1'197.00 ./. Fr. 3'015.00 ./. Fr. 858.00). Den beiden Kindern steht damit bei einer Verteilung nach grossen und kleinen Köpfen ein Überschussanteil von je Fr. 197.00 und den Parteien von je Fr. 393.00 zu.