Er entspreche jedoch nahezu den sonst praxisgemäss angeschlagenen 0.7 % des Anlagewerts von Fr. 805'000.00, welche zu monatlich zu berücksichtigenden Nebenkosten von Fr. 469.60 führen würden. Die Anrechnung von Fr. 475.00 pro Monat sei daher angemessen (angefochtener Entscheid E. 4.5.2).