4.9.5. Zu den Wohnkosten des Beklagten ab dem 1. Oktober 2023 erwog die Vorinstanz, der ihm anzurechnende Hypothekarzins für die Wohnung in T._____ liege bei insgesamt rund Fr. 1'027.00 pro Monat. Für die Eigentumswohnung bestehe eine Festzinshypothek von 1.72 % pro Jahr auf dem Betrag von Fr. 225'000.00 sowie eine Saron-Hypothek auf dem Betrag von Fr. 325'000.00. Für die Saron-Hypothek sei von einem aktuellen Zinssatz von 1.7 % zuzüglich einer Marge von 0.9 % auszugehen. Daraus folge ein monatlicher Zins für die Festzinshypothek von Fr. 322.50 und ein solcher für die Saron-Hypothek von Fr. 704.15. Hinzu kämen Betriebskosten als Nebenkosten.