4.9.2. Der Beklagte macht mit seiner Berufung mit Verweis auf die Stellungnahme geltend, er habe ein familienrechtliches Existenzminimum von Fr. 7'108.00. Aufgrund der massiv höheren Energiepreise müssten für das Jahr 2023 Nebenkosten von Fr. 350.00 / Monat anstelle von Fr. 212.00 berücksichtigt werden. Bei ihm müsse zudem ein "3a-Abzug" für die von ihm regelmässig geleisteten Beiträge berücksichtigt werden (wie bei Abzahlungs- und Leasingraten, welche regelmässig bezahlt würden). Ab dem Umzug in seine eigene Wohnung in T._