sentlichen vor, es sei abgemacht gewesen, dass der Vater der Klägerin diese Kosten übernehmen würde oder andernfalls die Klägerin arbeiten gehen und (gemeint offenbar aus ihrem Erwerbseinkommen) die Kosten tragen werde. Er habe den Schulvertrag gekündigt und die Klägerin habe einen neuen Schulvertrag abgeschlossen, weshalb sie auch die Kosten zahlen müsse. C._____ könne auch in der öffentlichen Schule bestens betreut werden trotz geringfügiger Einschränkung (Berufung S. 12).