Das Einkommen des Beklagten ab 1. Oktober 2023 setzt sich gemäss Vorinstanz wie folgt zusammen: Das Erwerbseinkommen von monatlich brutto Fr. 10'800.00 führe abzüglich 14 % Sozialabgaben zu einem monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 9'288.00. Hinzu komme der Anteil des 13. Monatslohns von (umgerechnet) monatlich rund Fr. 842.00. Zu berücksichtigen seien die Spesen, wobei jene für die Garagierungskosten von Fr. 100.00 im Lohn ebenfalls berücksichtigt würden, weil der Beklagte in seiner Eigentumswohnung über einen eigenen Parkplatz verfüge und ihm die Zinsen dafür im Bedarf eingesetzt würden. Von den Gesamtspesen von Fr. 850.00 seien die Hälfte im Betrag von Fr. 425.00 anzurechnen. Daraus