Dies führe zu einem monatlichen Nettoerwerbseinkommen des Beklagten von Fr. 11'413.00. Entgegen den Ausführungen des Beklagten seien auch Nettomieteinnahmen von vorliegend Fr. 1'604.00 unabhängig von der dinglichen Berechtigung an der Liegenschaft als Einkommen zu berücksichtigen. Dies führe zu einem monatlichen Gesamteinkommen des Beklagten von Fr. 13'017.00 (angefochtener Entscheid E. 4.3.1.2).