Berufungsantwortbeilage 1). Die (auch unbestritten gebliebene) Behauptung eines monatlichen Nettoeinkommens ab dem 13. November 2023 von Fr. 2'440.00 (Berufungsantwort S. 10) erscheint unter Berücksichtigung des 13. Monatslohns sowie der Sozialabgaben plausibel (Fr. 2'650 x 13 / 12 x 0.85).