Urteil des Bundesgerichts 5A_310/2023 vom 6. Juli 2023 E. 4.2). Auch stellt die Wahrung des rechtlichen Gehörs keinen Selbstzweck dar. Entsprechend kann insbesondere trotz Vorliegen einer Gehörverletzung von einer Aufhebung des angefochtenen Entscheids abgesehen werden, wenn nicht ersichtlich ist, inwiefern das verfassungskonform durchgeführte Verfahren zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. Urteil des Bundesgerichts 5A_458/2023 vom 15. November 2023 E. 5.2).