2.5. Mit Eingabe vom 20. Dezember 2023 reichte der Beklagte einen Kaufvertrag vom 14. November 2023 betreffend das Auto "[…]" ein und erklärte seine Berufung sei damit betreffend Berufungsantrag Ziff. 3 gegenstandslos. 2.6. Mit Eingabe vom 21. Dezember 2023 reichte der Beklagte weitere Unterlagen ein. 2.7. Mit Eingabe vom 27. Dezember 2023 nahm die Klägerin zu den eingereichten Unterlagen Stellung. 2.8. Mit Eingabe vom 8. Januar 2024 reichte der Beklagte weitere Unterlagen ein. -6- Das Obergericht zieht in Erwägung: