2. 2.1. Gegen diesen ihm am 4. Oktober 2023 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob der Beklagte mit Eingabe vom 16. Oktober 2023 innert Frist Berufung mit den Anträgen: " 1. Es seien die Ziffern 5. – 8. des Entscheides des Präsidiums des Familiengerichtes des Bezirksgerichtes Q._____ vom 25.09.2023 im summarischen Verfahren betreffend Präliminarien (vorsorgliche Massnahmen) (SF.2023.44) vollumfänglich aufzuheben.