6.2. Solange die Gesuchstellerin mit den Kindern die eheliche Wohnung in R._____ bewohnt, ist der Gesuchsgegner berechtigt, die unter Ziff. 6.1. hiervor genannten Unterhaltsbeiträgen mit den Kosten der auf der Wohnung lastenden Hypothek samt Nebenkosten von monatlich Fr. 1'819.00 in Verrechnung zu bringen, solange sie durch ihn effektiv bezahlt werden. 7. 7.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den persönlichen Unterhalt mit Wirkung ab 1. Oktober 2023 monatlich vorschüssig folgende Beiträge zu bezahlen: -4-