"6. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin für sich und die beiden Kinder C._____ und D._____ einen Unterhaltsbeitrag von insgesamt mindestens CHF 10'000.00 pro Monat, zuzüglich Kinderzulagen, zu bezahlen, zahlbar rückwirkend ab 1. Januar 2023 und monatlich im Voraus für die weitere Dauer des Scheidungsverfahrens, unter Anrechnung bereits geleisteter Unterhaltszahlungen für die Gesuchstellerin und die Kinder C._____ und D._____;" 1.2. Mit Stellungnahme vom 26. Juni 2023 stellte der Beklagte u.a. folgende Anträge: