___ eine Festhypothek in der Höhe von Fr. 1'300'000.00 besteht. Nebst dem Umstand, dass die Hypothek in der Steuererklärung 2022 der Gesuchstellerin nicht als Schuld ausgewiesen wird, ergibt sich aus der Bescheinigung der [Bank] nicht, in welchem Umfang die Liegenschaft in R._____ mit einer Hypothek belastet ist und ob eine Erhöhung der Hypothek möglich wäre. Dass die Liegenschaft zurzeit zu "100%" belastet sein soll, wie dies die Gesuchstellerin mit Beschwerde geltend macht, ist wenig glaubhaft, wobei es sich dabei ohnehin um eine neue Tatsache handelt, welche im Beschwerdeverfahren nicht zu beachten -6-