Diesbezüglich macht die Gesuchstellerin geltend, dass die Liegenschaft zur Hälfte in ihrem Eigentum stehe, wobei diese Behauptung nicht belegt wird. Über welchen Eigentumsanteil die Gesuchstellerin an der Liegenschaft in R._____ effektiv verfügt und wieviel der gesamte Steuerwert und Verkehrswert der Liegenschaft beträgt, ist mangels Angaben und Unterlagen nicht bekannt. Der Jahresrechnung der Aargauischen Gebäudeversicherung vom 14. November 2022 (Gesuchsbeilage 6) lässt sich entnehmen, dass der Versicherungswert der Liegenschaft Fr. 958'000.00 beträgt, was jedoch hinsichtlich des Eigentumsanteils und des Steuer- und Verkehrswerts der Liegenschaft keine weiteren Rückschlüsse zulässt.