3.2. Die Gesuchstellerin macht mit Beschwerde geltend, dass das Betreibungsamt Lenzburg mit Verlustschein Nr. XXX vom 30. August 2023 bereits "entschieden" habe, dass sie als nicht ausreichend liquid anzusehen sei. Sie habe lediglich die Hälfte Miteigentum an der Liegenschaft in R._____, wobei diese nur einen geringen Wert aufweise und zu 100% belehnt sei.