5. 5.1. Die Beklagte verlangt vom Kläger für das Berufungsverfahren einen Prozesskostenvorschuss (Fr. 4'000.00 zzgl. MwSt.), eventuell die Gewährung der unentgeltliche Rechtspflege. Die Vorinstanz habe ihr die unentgeltliche Rechtspflege auch bewilligt und seither hätten sich ihre Einkommens- und Ausgabenverhältnisse nur unwesentlich verändert (Berufung, S. 18).