müsste sich an einem neuen Ort und in einer neuen Schule einleben und sich ein neues soziales Netz aufbauen. Auch würde sie von ihren beiden erwachsenen Brüdern, zu denen sie ein gutes Verhältnis pflege, getrennt werden. Eine solche Doppelbelastung erscheine nicht als dem Kindswohl förderlich. Ferner habe C._____ an der Anhörung ausgeführt, dass es ihr wichtig sei, in R._____ zu wohnen. Aufgrund der Kinderanhörung sei erstellt, dass keine eindeutige primäre Bezugsperson vorhanden sei. Ebenso wenig deutlich sei ihr Wunsch, bei wem sie leben möchte resp. C._____ habe sich ambivalent gezeigt.