2. Eventualiter [bei Zuweisung der Obhut an die Beklagte] sei der Kläger zu verpflichten, der Beklagten an [C._____ Unterhalt] [monatlich] maximal 585.00 [Phase 1] und [...] maximal CHF 872.00 [Phase 2] zu bezahlen. -6- Zudem sei festzustellen, dass weder Betreuungsunterhalt noch persönlicher Unterhalt zu bezahlen sind.