Ab Auszug bis Ende [...] November 2023: CHF 3'138.75 Ab 1. Dezember 2023 bis zum Eintritt des Gesuchstellers ins ordentliche Pensionierungsalter resp. Weiterführung der Erwerbstätigkeit bis zu deren Beendigung CHF 4'188.75" Zudem beantragte die Beklagte einen Prozesskostenvorschuss von Fr. 4'000.00 (exkl. MwSt.), eventuell die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2.2. Mit Berufungsantwort vom 6. November 2023 beantragte der Kläger: "1. Die Berufung sei vollumfänglich abzuweisen.