3. Es seien die Ziffern [3., 4.1, 4.2, 5 und 6.1] aufzuheben und stattdessen sei wie folgt zu entscheiden: 3. [C._____] sei [...] unter die [...] Obhut der Gesuchsgegnerin zu stellen. 4. 4.1. Der Gesuchsteller sei berechtigt zu erklären, [C._____] jedes zweite Wochenende von Freitagabend, 18.00 Uhr, bis Sonntagabend, 18.00 Uhr, mit oder zu sich auf Besuch zu nehmen und jährlich während den Schulferien drei Wochen Ferien mit ihr zu verbringen. 4.2. [Vorbehalt abweichender Vereinbarungen der Parteien]