Fr. 1'904.00 ab Auszug bis und mit November 2023 Fr. 1'202.00 ab Dezember 2023 bis zum Eintritt des Gesuchstellers ins ordentliche Pensionsalter resp. bei Weiterführung der Erwerbstätigkeit bis zu deren Beendigung" 2. 2.1. Gegen den ihr am 3. Oktober 2023 zugestellten Entscheid erhob die Beklagte am 12. Oktober 2023 fristgerecht Berufung mit folgenden Begehren, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen: -5- "1. Es sei für [C._____] eine Kindesvertretung einzusetzen. 2. Es sei [C._____] anzuhören.