Anschliessend wurden die Parteien befragt. 1.5. Mit Eingaben vom 6. (Kläger) resp. 10. Juli 2023 (Beklagte) hielten die Parteien an ihren Begehren fest. 1.6. Mit Entscheid vom 9. August 2023 erkannte das Bezirksgericht Q._____, Präsidium des Familiengerichts, u.a.: "3. [...] C._____ [...] wird für die Dauer der Trennung unter die [...] Obhut des Gesuchstellers gestellt.