5. Es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger an [C._____ Unterhalt] ab [ihrem] Auszug aus der ehelichen Liegenschaft bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Erstausbildung von C._____ monatlich [...] mindestens [...] CHF 850.00 zu bezahlen. [...] 6. Es sei festzustellen, dass [...] [kein Ehegattenunterhalt] geschuldet [ist]." 1.2. Mit Klageantwort vom 3. April 2023 beantragte die Beklagte u.a.: "3. [...] C._____ [...] sei unter die […] Obhut der Gesuchsgegnerin zu stellen […]. 4. [Besuchs- und Ferienrecht zugunsten des Klägers]