2. 2.1. Gegen diesen ihr am 6. Oktober 2023 zugestellten Entscheid erhob die Klägerin mit Eingabe vom 13. Oktober 2023 fristgerecht Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und stellte folgende Anträge: " 1. Der Entscheid vom 5. Oktober 2023 in Verfahren Nr. SZ.2023.56 des Bezirksgerichts Lenzburgs sei in dessen Dispositivziffer 2 aufzuheben, es seien keine Gerichtskosten zu verlangen und der geleistete Vorschuss in Höhe von CHF 1'200.00 sei der Beschwerdeführerin in voller Höhe zu erstatten.