" 1. Auf das Gesuch um Bekanntgabe von Arbeitsverträgen oder auf Erbringung von Arbeitsleistung ausgerichteten Verträgen unter Bezeichnung der vom Gesuchgegner ausgeübten Funktion und unter Beilage einer Stellenbeschreibung seit dem 31. Januar 2022 der Gesuchstellerin wird nicht eingetreten. 2. Die Entscheidgebühr von CHF 1'200.00 wird der Gesuchstellerin auferlegt und mit ihrem Vorschuss verrechnet. 3. Die Gesuchstellerin wird verpflichtet, dem Gesuchgegner eine Parteientschädigung von CHF 1'054.20 (inkl. 7.7 % MWSt. von CHF 75.35) zu bezahlen." -3-