1. 1.1. Mit Eingabe vom 9. Mai 2023 reichte die Klägerin beim Bezirksgericht Lenzburg ein Gesuch um Rechtsschutz in klaren Fällen mit folgenden Anträgen ein: " 1. Der Gesuchsgegner sei unter Androhung einer Bestrafung nach Art. 292 StGB sowie einer Busse zu CHF 1'000.00 für jeden Tag der Nichterfüllung zu verpflichten, der Gesuchstellerin sämtliche seit dem 31. Januar 2022 abgeschlossene Arbeitsverträge oder auf Erbringung von Arbeitsleistung ausgerichtete Verträge unter Bezeichnung der von ihm ausgeübten Funktion und unter Beilage einer Stellenbeschreibung innert 10 Tagen ab Rechtskraft des Entscheids schriftlich bekanntzugeben.