2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die zweitinstanzlichen Parteikosten sind von der Vorinstanz entsprechend dem Ausgang des Verfahrens vor Vorinstanz zu verlegen. 4. Das Gesuch der Klägerin um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen. 5. Das Gesuch des Beklagten um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen. - 17 - Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)