Ohnehin kommt dazu, dass von einer gesuchstellenden Person im Rahmen einer Scheidung oder Trennung selbst bei hierfür notwendiger Zustimmung des (Noch-)Ehepartners eine Erhöhung der Hypothekarschuld verlangt werden darf, zumal die gesuchstellende Person eine solche Zustimmung mittels vorsorglichen Massnahmeverfahrens einholen kann (vgl. WUFFLI/FUHRER, Handbuch unentgeltliche Rechtspflege im Zivilprozess, 2019, Rz. 212 mit Hinweis auf Urteil des Bundesgerichts 5A_632/2012 vom 14. Dezember 2012 E. 2). Angesichts der Vermögenslage der Parteien hat die Vorinstanz zu Recht den Antrag auf Bezahlung eines Prozesskostenvorschusses sowie die Gewährung der unentgeltli-