Die Vorinstanz habe gestützt auf die Ausführungen und Unterlagen der Klägerin den Sachverhalt über weite Strecken korrekt ermittelt und den Standpunkt der Klägerin übernommen (Nutzniessung, […], Saldierung der gemeinsamen Konten und Umleitung der Mietzinse auf eigene Konten, steuerbares Einkommen/Nettomieterträge gemäss Steuererklärung). Bei der Entscheidfindung habe das Gericht aber nicht darauf abgestellt.