Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten. " 2.2. Mit Berufungsantwort vom 2. November 2023 (Postaufgabe: 3. November 2023) beantragte der Beklagte die kostenfällige Abweisung der Berufung und ersuchte um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2.3. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2023 leitete die Vorinstanz die Eingabe des Beklagten vom 4. Dezember 2023 an das Obergericht weiter. 2.4. Mit Eingabe vom 18. Dezember 2023 nahm die Klägerin erneut Stellung. Das Obergericht zieht in Erwägung: