4. Die Ziffern Ziff. 5. und 6.1. des Eheschutzurteils des Familiengerichts Baden vom 25.9.2023 seien aufzuheben und der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin einen Prozesskostenvorschuss von Fr. 6'500.00 zu bezahlen; eventualiter sei der Gesuchstellerin die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und die unterzeichnete Anwältin als unentgeltliche Rechtsvertreterin zu bestellen.