- vollständige Auszüge aller Konten, lautend […], auf welche Mietzinseinnahmen der Liegenschaften […] in Q._____ und […] in R._____ eingezahlt werden und wurden, rückwirkend ab 1. Januar 2020 bis heute. ' 2. Ziff. 2./2.2. des Eheschutzurteils des Familiengerichts Baden vom 25.9.2023 sei aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: '2.2. Es wird davon Vormerk genommen, dass die Parteien seit 1.4.2022 getrennt leben.' 3. Ziff. 4. des Eheschutzurteils des Familiengerichts Baden vom 25.9.2023 sei aufzuheben und wie folgt neu zu fassen: