6. 6.1. Das Gesuch der Gesuchstellerin um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Einsetzung der unterzeichnenden Anwältin als unentgeltliche Rechtsvertreterin der Gesuchstellerin wird abgewiesen. 6.2. Das Gesuch des Gesuchsgegners um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Einsetzung des unterzeichnenden Anwalts als unentgeltlicher Rechtsvertreter wird abgewiesen. 7. Soweit mehr oder anderes verlangt wird, werden die entsprechenden Begehren abgewiesen.