2.2. Die Unterhaltsbeiträge gemäss Ziff. 2.1. hiervor sind durch Anweisung gemäss Art. 177 ZGB sicherzustellen. Die noch zu bezeichnenden Mieter der Liegenschaften […] in Q._____ und […] in R._____ sind gerichtlich anzuweisen, die Mietzinsen direkt auf das noch zu bezeichnende Konto der Gesuchstellerin einzuzahlen, unter Androhung doppelter Zahlungspflicht im Widerhandlungsfall. Die Gesuchstellerin behält sich die Präzisierung des Antrages auf Anweisung nach Beweisergebnis ausdrücklich vor. 3. Editionsbegehren […] 4. Sicherungsbegehren […]