" 1. (neu) Getrenntleben Der Gesuchstellerin sei das Getrenntleben zu bewilligen. Es sei festzustellen, dass die Parteien seit 31.3.2022 getrennt leben. 2. Unterhaltsbeiträge 2.1. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin monatlich vorschüssig Fr. 4'000.00 zu bezahlen, rückwirkend ab 1. April 2022.