Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Am 19. Juli 2023 beantragte der Kläger beim Gerichtspräsidium Aarau definitive Rechtsöffnung für eine Forderung von Fr. 673.70 zuzüglich Zins von 5 % seit 23. Juni 2023 sowie die Beseitigung des Rechtsvorschlages in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes R._____, unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten des Beklagten. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau erkannte am 23. August 2023 wie folgt: