3. 3.1. Der Beklagte bemängelt in seiner Berufung einzig, dass die Vorinstanz seinem Auto keinen Kompetenzcharakter eingeräumt und deshalb in seinem Bedarf die Kosten für das Leasing (Fr. 658.30), für den Treibstoff (Fr. 435.00 [Weg 59 km; Verbrauch 5.9 Liter pro 100 km; Treibstoff: Fr. 1.80 pro Liter; = Fr. 20.00 pro Arbeitstag; x 21.75 Arbeitstage]) und den Parkplatz (Fr. 60.00) nicht berücksichtigt hat.