2.3. Für den Beklagten berechnete die Vorinstanz eine Leistungsfähigkeit von Fr. 1'176.00 in Phase 1 bis 3 (Einkommen Fr. 5'260.00 abzgl. Existenzminimum Fr. 4'084.00 [u.a. Arbeitsweg Fr. 330.00, Leasing Fr. 658.00]) resp. von Fr. 1'983.00 in Phase 4 (Existenzminimum neu: Fr. 3'277.00 [neu: Wegfall Leasing, Arbeitsweg Fr. 321.00]). Für die Klägerin wurden Existenzminima von Fr. 3'045.85 in Phase 1 bis 3 resp. von Fr. 2'910.85 in Phase 4, jeweils inkl. Fr. 398.00 Leasingkosten, aber ohne Arbeitswegkosten, festgestellt; zum Einkommen der Klägerin äusserte sich die Vorinstanz nicht, stellte im Entscheiddispositiv (Ziff.