Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Klage vom 22. September 2022 ersuchte die Klägerin das Gerichtspräsidium Q. um die Regelung des Getrenntlebens, u.a. mit den Begehren, es sei der Beklagte zu verpflichten, ihr ab Getrenntleben für die unter ihre Obhut zu stellenden Kinder C. (geb. tt.mm. 2016) und D. (geb. tt.mm. 2019) einen monatlichen Barunterhalt von Fr. 960.00 resp. Fr. 974.00 sowie einen Betreuungsunterhalt von je Fr. 215.00 und für die Klägerin persönlich "einen angemessenen ehelichen Unterhalt" zu bezahlen.