2.2.2. 2.2.2.1. Der damals unvertretene Gesuchsteller stellte mit Klage vom 1. März 2023 beim Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen kein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (act. 1). Die Vorinstanz forderte ihn daher mit Verfügung vom 6. März 2023 zur Leistung eines Kostenvorschusses in Höhe von Fr. 6'100.00 auf (act. 6). Der Gesuchsteller entrichtete diesen in der Folge (act. 41). Nachdem ihm die Vorinstanz am 14. März 2023 zehn Tage Frist zur Verbesserung der Klage ansetzte (act. 7), mandatierte der Gesuchsteller seine Rechtsvertreterin.