Dem Gesuchsteller und seiner Ehefrau sei es mit den in der Steuererklärung 2021 ausgewiesenen Nettoeinkommen von Fr. 38'324.00 (Gesuchsteller) und Fr. 565.00 (Ehefrau des Gesuchstellers) bzw. mit dem Einkommen des Gesuchstellers im Jahr 2023 (Fr. 3'992.85 monatlich) offensichtlich nicht möglich gewesen, die Hypotheken zurückzuzahlen. Die Vorinstanz verhalte sich überspitzt formalistisch bzw. willkürlich, wenn sie hierfür Belege verlange. Gleiches gelte für den Vorhalt, der Gesuchsteller hätte die Nichtmöglichkeit der Erhöhung der Hypothek belegen sollen. Sie stelle überhöhte Anforderungen an das Beweismass und verlange den Regelbeweis der vollen Überzeugung.