Selbst wenn man von der unrealistischen Annahme ausgehe, dass die Zinsbelastung mit Erneuerung der Hypothek nicht gestiegen sei und der Gesuchsteller zuvor zwei Festhypotheken mit 1.14 % (Hypothek von Fr. 197'000.00) und 1.9 % (Hypothek von Fr. 128'000.00) Zinsen ausgewiesen habe, bestehe kein Zweifel daran, dass die beiden Hypotheken in vergleichbaren Umfang bestünden. Dem Gesuchsteller und seiner Ehefrau sei es mit den in der Steuererklärung 2021 ausgewiesenen Nettoeinkommen von Fr. 38'324.00 (Gesuchsteller) und Fr. 565.00 (Ehefrau des Gesuchstellers) bzw. mit dem Einkommen des Gesuchstellers im Jahr 2023 (Fr. 3'992.85 monatlich)