Angesichts der ausgewiesenen Zinsbelastung könne die Höhe der Hypothek antizipiert werden. Selbst wenn man von der unrealistischen Annahme ausgehe, dass die Zinsbelastung mit Erneuerung der Hypothek nicht gestiegen sei und der Gesuchsteller zuvor zwei Festhypotheken mit 1.14 % (Hypothek von Fr. 197'000.00) und 1.9 % (Hypothek von Fr. 128'000.00) Zinsen ausgewiesen habe, bestehe kein Zweifel daran, dass die beiden Hypotheken in vergleichbaren Umfang bestünden.