2.1.2. Der Gesuchsteller brachte beschwerdeweise dagegen vor, er habe die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung aktuell vorhandene Steuererklärung 2021 eingereicht. Die Steuererklärung 2022 sei noch nicht verfügbar gewesen. Mit dem in der Steuererklärung 2021 ausgewiesenen Schuldenverzeichnis sei die Hypothekarbelastung von Fr. 113'600.00 und Fr. 197'000.00 (total Fr. 310'600.00) ausgewiesen. Auch wenn eine alte Produktevereinbarung vom 14. November 2017 eingereicht worden sei, welche den Ablauf der beiden Fest-Hypotheken per 30. April 2022 bzw. 31. März 2023 aufgezeigt habe, sei auch ein Kontoauszug des Liegenschaftenkontos eingereicht worden.