Selbst wenn von einem Verkehrswert von Fr. 540'540.00 ausgegangen würde, würde sich die Belehnung der Liegenschaften auf rund 60 % belaufen, womit eine Erhöhung der Hypothek grundsätzlich denkbar sei. Rechtsprechungsgemäss sei normalerweise die Belehnung einer Liegenschaft im Eigentum der gesuchstellenden Partei von 80 % des Verkehrswerts möglich. Der Gesuchsteller hätte z.B. mit einer Bestätigung der hypothezierenden Bank glaubhaft machen müssen, dass eine solche Erhöhung der Hypothek nicht möglich sei. -4-