3.2. Mit Eingabe vom 23. Oktober 2023 verzichtete die Vorinstanz auf die Einreichung einer Stellungnahme. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Wird die unentgeltliche Rechtspflege ganz oder teilweise abgelehnt oder entzogen, so kann der Entscheid mit Beschwerde angefochten werden (Art. 121 ZPO).