2. Eventualiter sei die Verfügung des Bezirksgerichts Zofingen, Zivilgericht, vom 12. September 2023 (Verfahren OZ.2023.6) aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an das Bezirksgericht Zofingen, Zivilgericht, zurückzuweisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt. zulasten der Staatskasse." Zudem stellte der Gesuchsteller folgenden prozessualen Antrag: " Es sei dem Beschwerdeführer für das Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und ihm in der Person der Unterzeichnenden eine unentgeltliche Rechtsbeiständin zu gewähren."