3. 3.1. Gegen diese ihm am 20. September 2023 zugestellte Verfügung erhob der Gesuchsteller mit Eingabe vom 2. Oktober 2023 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung des Bezirksgerichts Zofingen, Zivilgericht, vom 12. September 2023 (Verfahren OZ.2023.6) sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer ab dem 23. März 2023 die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und ihm in der Person von Rechtsanwältin lic. iur. Christina Kotrba eine unentgeltliche Rechtsbeiständin zu bestellen.